Einmal pro Jahr muss jeder Atemschutzgeräteträger eine genau definierte Belastungsübung bestehen, damit er weiter für Einsätze und Übungen wieder atemschutztauglich ist. Zudem muss jeder Atemschutzgeräteträger alle drei Jahre einen Gesundheitscheck (die sogenannte Arbeitsmedizinische Untersuchung G26.3) vorweisen. Diese beiden regelmäßigen Überprüfen sind gemeinsam mit körperlicher Grundfitness und Sport die Vorraussetzungen für einen Einsatz unter Atemschutz.
Die jährliche Belastungsübung wird in einer nach der DIN 14093 gestalteten Atemschutz-Übungsanlage durchgeführt. Dabei ist mit dem Atemluftvorrat von 1800 Litern eine Gesamtarbeit von 80 kJ (Kilojoule) zu erbringen. Diese wird durch Begehen einer (verdunkelten) Orientierungsstrecke sowie durch Verrichten von 25 kJ Arbeit an mehreren verschiedenen Arbeitsmessgeräten (Endlosleiter, Laufband, Fahrradergometer) im Konditionsraum erbracht.